DEUTSCHLAND UND DIE USA SIND VORREITER
Verordnung

STAND DER VERORDNUNGEN IN DEUTSCHLAND

Luftfahrt-Bundesamt: Fünfte Durchführungsverordnung
zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät


5. DV LuftBO § 9, Rückhaltesysteme für Kleinkinder; Anwendungsbestimmungen zu den JAR-OPS 1 (Gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen ), vom 5. Oktober 1998 (BAnz. S. 14993, 16350), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Juni 2002 (BAnz. S. 16025).

1) Die Bestimmungen gemäß JAR-OPS 1.730 Abs. a Nr. 3 werden ausgesetzt (Schlaufengurt).

2) Anstelle der Bestimmungen gemäß JAR-OPS 1.320 Abs. b Nr. 2 Satz 2 gilt folgende Regelung: Mehrfachbelegung eines Sitzes darf nur mit einem Erwachsenen zusammen mit einem Kleinkind auf einem hierfür bestimmten Sitz erfolgen.

3) Rückhaltesysteme, einschließlich Kindersitze, die zur Sicherung von Kleinkindern verwendet werden, bedürfen der Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

 

Luftfahrt-Bundesamt National Technical Standard 1

Im National Technical Standard 1 (NTS 1) hat das Luftfahrt-Bundesamt die Mindestanforderungen an Kinderrückhaltesysteme für Kleinkinder festgelegt.

Der INNOVINT SkyKids® Flugkindersitz ist durch das Luftfahrt-Bundesamt gemäss NTS 1 zugelassen.



Einsatz von Kinderrückhaltesystemen


Der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Der Einsatz wird vom Luftfahrt-Bundesamt jedoch empfohlen.


Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information. Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.




STAND DER VERORDNUNGEN IN DEN USA

U.S. Verkehrsministerium (DOT), Bundesluftfahrt-Behörde (FAA)
Einsatz von Kinderrückhaltesystemen in Flugzeugen.
Advisory Circular AC 91-62A, vom 15. Oktober 1992


Gemäss dem Anweisungsrundschreiben wird der Einsatz von Schlaufengurten untersagt.
Genehmigt wird der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen, die gemäss der US-amerikanischen Vorschrift FMVSS 213 (mit Ergänzungen vom 26. Februar 1985), zugelassen sind.

 

Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) Technical Standard Order TSO-C100b

Mit der Technical Standard Order TSO-C100b hat die Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) die Mindestanforderungen an Kinderrückhaltesysteme für Kleinkinder festgelegt. Die TSO ergänzt die Mindestanforderungen des AC 91-61A an Kinderrückhaltesysteme.

Der Antrag auf Anerkennung gemäss TSO-C100b des INNOVINT SkyKids® Flugkindersitz ist durch das LBA and die FAA gestellt.



Einsatz von Kinderrückhaltesystemen

Der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen ist in den USA nicht vorgeschrieben. Der Einsatz wird von der Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) jedoch empfohlen. Eine Gesetzgebungsinitiative wurde 1998 gestartet, siehe Advance Notice of Proposed Rulemaking Nr. 98-2.

Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information. Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.

(Stand April/2004).


 

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