| STAND DER VERORDNUNGEN IN DEUTSCHLAND
Luftfahrt-Bundesamt: Fünfte Durchführungsverordnung
zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
5. DV LuftBO § 9, Rückhaltesysteme für Kleinkinder; Anwendungsbestimmungen
zu den JAR-OPS 1 (Gewerbsmäßige Beförderung von Personen und
Sachen in Flugzeugen ), vom 5. Oktober 1998 (BAnz. S. 14993, 16350), zuletzt
geändert durch die Verordnung vom 28. Juni 2002 (BAnz. S. 16025).
1) Die Bestimmungen gemäß JAR-OPS 1.730 Abs. a Nr. 3
werden ausgesetzt (Schlaufengurt).
2) Anstelle der Bestimmungen gemäß JAR-OPS 1.320 Abs. b Nr. 2 Satz
2 gilt folgende Regelung: Mehrfachbelegung eines Sitzes darf nur mit einem Erwachsenen
zusammen mit einem Kleinkind auf einem hierfür bestimmten Sitz erfolgen.
3) Rückhaltesysteme, einschließlich Kindersitze,
die zur Sicherung von Kleinkindern verwendet werden, bedürfen
der Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Luftfahrt-Bundesamt National Technical Standard
1
Im National
Technical Standard 1 (NTS 1) hat das Luftfahrt-Bundesamt die Mindestanforderungen
an Kinderrückhaltesysteme für Kleinkinder festgelegt.
Der INNOVINT SkyKids® Flugkindersitz ist durch das
Luftfahrt-Bundesamt gemäss NTS 1 zugelassen.
Einsatz von Kinderrückhaltesystemen
Der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen ist in Deutschland nicht vorgeschrieben.
Der Einsatz wird vom Luftfahrt-Bundesamt jedoch empfohlen.
Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information.
Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.
STAND DER VERORDNUNGEN IN DEN USA
U.S. Verkehrsministerium (DOT), Bundesluftfahrt-Behörde
(FAA)
Einsatz von Kinderrückhaltesystemen in Flugzeugen.
Advisory Circular AC 91-62A, vom 15. Oktober 1992
Gemäss dem Anweisungsrundschreiben wird
der Einsatz von Schlaufengurten untersagt.
Genehmigt wird der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen, die gemäss
der US-amerikanischen Vorschrift FMVSS 213 (mit Ergänzungen vom 26. Februar
1985), zugelassen sind.
Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) Technical
Standard Order TSO-C100b
Mit der Technical
Standard Order TSO-C100b hat die Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) die
Mindestanforderungen an Kinderrückhaltesysteme für Kleinkinder festgelegt.
Die TSO ergänzt die Mindestanforderungen des AC 91-61A an Kinderrückhaltesysteme.
Der Antrag auf Anerkennung gemäss TSO-C100b des
INNOVINT SkyKids® Flugkindersitz ist durch das LBA and die
FAA gestellt.
Einsatz von Kinderrückhaltesystemen
Der Einsatz von Kinderrückhaltesystemen ist in den USA nicht vorgeschrieben.
Der Einsatz wird von der Bundesluftfahrt-Behörde (FAA) jedoch empfohlen.
Eine Gesetzgebungsinitiative wurde 1998 gestartet, siehe Advance
Notice of Proposed Rulemaking Nr. 98-2.
Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information.
Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.
(Stand April/2004).
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